von Levent Tezcan
Die DITIB (Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion) ist der größte muslimische Dachverband in Deutschland. Die Zentrale, an die 870 Moscheevereine angeschlossen sind, ist in Köln angesiedelt. Ihre Imame, die Beamte des türkischen Staates sind, werden für eine begrenzte Zeit aus der Türkei entsandt. Der Dachverband wurde 1985 vom türkischen Präsidium für Religionsangelegenheiten (Diyanet Isleri Baskanligi) im europäischen Ausland initiiert, um bei der Befriedigung religiöser Bedürfnisse das Feld nicht den radikalen Organisationen zu überlassen. Das Präsidium bekennt sich entsprechend dem türkischen Gesetz von 1963 zur „Diyanet“.
In theologischer Hinsicht umfasst „Diyanet“ drei Dimensionen der islamischen Religiosität: Ibadet (Ritus), Itikat (Glaubensüberzeugungen) und Ahlak (Moral/Sittlichkeit). Erst der Ausschluss der Muamelat (vertragliche Beziehungen) und Ukubat (Strafrecht) verwandelt die Scharia eher in eine ethische denn rechtliche Angelegenheit und macht damit eine säkulare politische Ordnung auch aus einer genuin religiösen Perspektive denkbar.
Die Meinungen über die DITIB bzw. das Präsidium für Religiöse Angelegenheiten gehen in Deutschland wie in der Türkei auseinander. Dass die staatliche Religionspolitik mit dem Prinzip der Laizität nicht konform ist oder dass andere Religionen, aber auch heterodoxe islamische Richtungen wie die Aleviten nicht vertreten werden, sind die wichtigsten Kritikpunkte, die aus dem säkularen Milieu kommen. Es gibt auch Kritik aus dem radikal religiösen Milieu, wonach der Diyanet vorgeworfen wird, sich zu sehr auf den Laizismus einzulassen. Der vorliegende Beitrag beschränkt sich auf die DITIB in Deutschland. Unten werden einige Hauptaspekte der gesellschaftlichen Kommunikation über die DITIB knapp dargestellt.
1. Aufgrund der gegenwärtigen brisanten weltgeschichtlichen Lage des Islam gilt die Haltung zur Säkularität als der Lackmustest für die öffentliche Anschlussfähigkeit islamischer Gruppen auch in Deutschland. Die laizistische Ausrichtung des türkischen Staates gilt im Falle der DITIB als eine gewichtige Bürgschaft, während Organisationen wie Milli Görüs aufgrund ihrer ideologischen Ausrichtung weiterhin als bedenklich bis verfassungsfeindlich bewertet werden.
2. Dieselbe Türkei-Verbindung gereicht der DITIB jedoch zugleich zum Nachteil, da die Pflege der nationalen Identität unter den türkischen Einwanderern, eins der erklärten Ziele, scheinbar mit den Vorstellungen von einem „Euro-Islam“ bzw. „deutschen Islam“ kollidieren, der sich von der Herkunftskultur völlig loslösen soll. Im Falle des islamischen Religionsunterrichts wurde das Problem akut, da die DITIB sich in der Vergangenheit eher für das Abhalten des Religionsunterrichts in türkischer Sprache eingesetzt hatte. Bei dieser Frage scheint sich jedoch eine Wende abzuzeichnen.
3. Kritisiert wird auch die Rekrutierung der Imame aus der Türkei. Die mangelnde Sprachkenntnisse und die begrenzte Dienstzeit hindern die Imame daran, sich mit den kulturellen Geflogenheiten in den jeweiligen Ländern vertraut zu machen. Geradezu archaisch mutet es nämlich an, wenn wieder einmal ein DITIB-Imam bei einem noch so belanglosen öffentlichen Treffen in diplomatischer Manier Statements in türkischer Sprache abgibt, die dann ebenfalls in diplomatischer Manier ins Deutsche übersetzt werden. Den Imamen wird aber seit den Terroranschlägen in den USA und Europa eine (allerdings schon überzogene) ordnungspolitische Funktion zugeschrieben, für geordnete Verhältnisse unter den muslimischen Einwanderern zu sorgen und als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen. Der Verband zeigt sich allerdings gegenüber der Imamausbildung in Deutschland durchaus positiv eingestellt, fordert die Schaffung einer akademischen Infrastruktur (Einrichtung von Lehrstühlen für islamische Theologie), an der die Mehrheit der Muslime beteiligt werden müsste (Interview mit den Verbandsvertretern Yildirim und Alboga, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 9. Februar 2005).
4. Was die Art der Religiosität betrifft, gilt die DITIB als gemäßigt. Sie ist eine Art „Volkskirche“ mit einer „weltfreundlichen Moral“ (um eine Formulierung von Troeltsch zu verwenden). Das dürfte der Grund dafür sein, warum die Mehrheit der türkischen Moscheebesucher die DITIB-Moscheen bevorzugen. Tatsächlich findet sich in DITIB-Moscheen quasi eine „Restkategorie“ türkischer Muslime zusammen, die den Haupttypus türkischer Moscheebesucher ausmacht. Diejenigen, die sich mit der „Heilsaristokratie“ der Jamaat-i Nur und des Verbands der islamischen Kulturzentren einerseits und mit dem politischen Aktivismus der Milli Görüs nicht anfreunden können, suchen die Moscheen der DITIB auf. Daraus rührt die politisch gemischte Zusammensetzung der Gemeinden, die als solche in anderen Moscheevereinen nicht anzutreffen ist, weil diese weltanschaulich enger gebunden und geschlossen sind. Dies dürfte auch den Umstand erklären, warum die DITIB lange Zeit in Sachen öffentlicher Repräsentation nicht so aktiv war wie die anderen Organisationen, da der religiöse Glaube nicht unmittelbar mit dem öffentlich-politischen Handeln verbunden war.
5. Die institutionell verankerte Religionskultur in Deutschland, die sich in der Gestalt der Kirche historisch materialisierte, macht es aber geradezu zur Bedingung, dass ein religiöser Glaube erst dann als authentisch angesehen wird, wenn er von einer autonomen Körperschaft repräsentiert wird. So entsteht in Europa die organisatorische Gestalt Moscheeverein, die nun, anders als in der bisherigen eher am Heilsindividualismus orientierten Tradition, das Seelenheil mit Institution und Repräsentation verbinden soll: "Keine Religion ohne Repräsentation". „Wer repräsentiert die Muslime?“, das scheint gegenwärtig die bewegende konkrete Frage zu sein. In der neuen, von Sicherheitsbedenken gezeichneten Situation wird nun die Repräsentationsfrage zudem unmittelbar mit der Ordnungspolitik zusammengeknüpft.
Nunmehr präsentiert sich auch die DITIB im öffentlichen Diskurs offensiver – dies durchaus mit mehr Chancen, Gehör zu finden. Weiterhin ist die DITIB die erste Kontaktadresse für Behörden, Parteien und Kirchen. Kürzlich starteten drei Dachverbände - der Zentralrat der Muslime, der Islamrat und der Verband der islamischen Kulturzentren - eine Initiative, ein bundesweites Vertretungsorgan aufzubauen. Gleichwohl möchte die DITIB zunächst einmal abwarten – schließlich ist ihr bekannt, dass der Verfassungsschutz gegenüber den drei Initiatoren weiterhin skeptisch bleibt.
6. Gegenwärtig werden hohe Erwartungen an die Institutionalisierung des Islam in Europa respektive Deutschland geknüpft. Da die religiöse Repräsentation dermaßen notwendig und selbstverständlich ist, bleibt man jedoch der Institutionalisierungseuphorie gegenüber völlig unkritisch. Als äußerst folgenreich erweist sich diese Euphorie mit Blick auf die Natur und Reichweite der Repräsentation. Denn diese beiden Aspekte bleiben völlig unklar.
Worin besteht die Repräsentation, welche Bereiche umfasst sie? Wer sind diejenigen, die repräsentiert werden sollen? Sind sie eingewanderte Bürger mit muslimischem Glauben, die u. a. religiöse Bedürfnisse haben, welche nun zu befriedigen sind, oder sind sie religiöse Wesen, die nun als religiöse Minderheit von religiösen Gruppen in allen gesellschaftlichen Belangen zu vertreten sind? In der nicht selten hysterischen öffentlichen Debatte über den Islam werden derzeit muslimische Einwanderer tendenziell als ein Kollektiv imaginiert und müssen nun als Kollektiv reagieren und haftbar sein. Die unter anderen Umständen eher harmlose Frage der religiösen Institutionalisierung (so jedenfalls vor dem 11. September) gewinnt hier eine brisante Wendung, die dahin führen könnte, dass die muslimischen Einwanderer letztlich auf ihre religiöse Identität reduziert würden. Bei dieser Frage herrscht derzeit eine allgemeine Blindheit.
Die DITIB mit ihrer säkularen Ausrichtung hat aber zumindest die Möglichkeit, religiöse Repräsentation nur auf spezifisch religiöse Angelegenheiten zu beschränken. Die bisherige Zurückhaltung der DITIB in Repräsentationsfragen muss nicht, wie gemeinhin beklagt, als Mangel betrachtet werden. Denn von so einer Zurückhaltung würde letztlich auch der religiöse Glaube profitieren. Andernfalls könnte für jedes Vergehen, das von einem muslimischen Migranten begangen wird, die islamische Religion als solche verantwortlich gemacht werden. Begnügt sich aber die Religion (damit die religiöse Repräsentation) als ein Teilbereich in der Gesellschaft, so kann sie sich auf ihre ureigenen Aufgaben konzentrieren.
November 2005