Positive Maßnahmen kurz und knapp
von Heike Jensen (weiter)
DOSSIER Positive Maßnahmen – Von Antidiskriminierung zu Diversity
Im AGG werden sie schlicht "Positive Maßnahmen" genannt. Geläufiger sind dafür die Begriffe Affirmative oder Positive Action. Das Dossier analysiert die rechtlichen und politischen Grundlagen Positiver Maßnahmen und zeigt an Beispielen ihre Potentiale. (weiter)
REIHE Was ist der deutsche Traum? Bildung, Integration, Aufstieg
Positive Action - Mit positiven Maßnahmen Barrieren abbauen, Chancengleichheit und Vielfalt fördern
Wie können die diskriminierenden Strukturen und Einstellungen effektiver abgebaut werden, die zur beharrlichen Abwertung und Marginalisierung ganzer gesellschaftlicher Gruppen führen und ihren sozialen Aufstieg behindern? Diese Frage bewegt nicht nur Initiativen und NGOs, die in der Antidiskriminierungsarbeit wertvolle Arbeit leisten. Auch in der Wirtschaft steigt angesichts dramatischer demografischer Prognosen das Interesse an der Rekrutierung von qualifizierten Arbeitskräften aus Bevölkerungsgruppen, die bis dato nicht attraktiv zu sein schienen.
Und was tut die Politik? Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und der Gründung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat sie den Rechtsschutz für Menschen verbessert, die aufgrund ihres Geschlechts, ihrer ethnischen Herkunft oder rassistischer Zuschreibungen, ihrer sexuellen Identität, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihres Alters oder einer Behinderung diskriminiert werden. Doch dieses Gesetz allein reicht nicht aus, um teilweise über Generationen hinweg gewachsene und tief verankerte Diskriminierungen zu überwinden und den notwendigen Einstellungswandel herbeizuführen.
Die aktuellen Diskussionen über gesetzliche Quoten für Frauen in Leitungspositionen von Unternehmen oder zur Verbesserung der Repräsentation von Menschen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst zeigen, dass Appelle und freiwillige Selbstverpflichtungen nicht ausreichen, um Verbindlichkeit und Schwung in die Verwirklichung der Gleichstellung zu bringen. Vielmehr ist ein proaktives Handeln vonnöten, um Benachteiligungen von Menschen auszugleichen oder zu verhindern. Dies ermöglichen Positive Maßnahmen, die in § 5 AGG als rechtlich zulässig qualifiziert werden.
VertreterInnen aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft sowie von betroffenen Gruppen diskutieren folgende Fragen: Was können Positive Maßnahmen bewirken und wie können sie eingesetzt werden? Welche Probleme und Fallstricke müssen dabei beachtet werden? Brauchen wir neue politische Rahmenbedingungen für mehr Positive Maßnahmen und für eine effektive Gleichstellungspolitik?