Die Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien in ein deutsches Antidiskriminierungsgesetz war begleitet von einer äußerst heftigen und kontroversen Debatte. Der Ton warhäufig polemisch,oft hatte die Debatteden Charakter eines inszenierten Kulturkampfs, wenn beipielsweise eineunversöhnliche Polarität zwischen „(Vertrags-)Freiheit“ und „Gleichheit“ konstruiert wurde.
Das Gesetz wurde zum Teil gar als eigentlich verzichtbarer bloßer Minderheitenschutz abgetan. Das gesellschaftspolitische Hauptanliegen des Gesetzes, eine verbesserte Zugangsgerechtigkeit für alle BürgerInnen zu erreichen, wurde dabei gar als "Tugendterror" und "Kulturrevolution“ bezeichnet. Ein mäßigender Ton wurde oft ebenso vermisst, wie ein Blick über den eigenen Tellerrand nach Europa. Eine Betrachtung der langjährigen gutenErfahrungen mit Antidiskriminierungspolitiken hätte sicherlich zu einer Relativierung der aufgeregten Diskussionen in Deutschland beitragen können.
Die Beiträge dieser Rubrik leisten diese konstruktive Versachlichung und stellen die zentralen gesellschaftspolitischen Beweggründe für eine umfassende und nachhaltige Antidiskriminierungspolitik vor.
- Dass Antidiskriminierungspolitik keine reine Minderheitenpolitik ist, sondern eine am Schutz aller BürgerInnen orientierte Menschenrechtspolitik zeigt Petra Follmar-Otto.
- Axel Schulte verdeutlicht, dass mit einem Antidiskriminierungsgesetz zentrale Werte und Anliegen einer Demokratie wie Menschenwürde, Gleichheitsgrundsatz, Rechtsstaatsprinzip und Toleranz geschützt werden sollen mit dem Ziel einer weiteren Zivilisierung der Gesellschaft.
- Die Debatte um die Aufnahme aller Diskriminierungsmerkmale der EU-Richtlinien auch in den zivilrechtlichen Diskriminierungsschutz steht im Zentrum des Beitrags von Andreas Merx.
- Was von den langjährigen Erfahrungen Englands, das schon seit 30 Jahren Antidiskriminierungsgesetze kennt, in Deutschland gelernt werden könnte, berichtet Paul Skidmore mit Schwerpunkt den Diskriminierungsschutz im englischen Arbeitsrecht.