| Das europäische Antidiskriminierungsrecht hat einen langen Weg durchlaufen: vom Verbot der Geschlechterdiskriminierung bis hin zu einem Diversity-Ansatz, der alle relevanten Merkmalgruppen umfasst. Eine „non-hierarchical diversity in general“ ist dabei das erklärte gesellschaftspolitische Ziel der europäischen Antidiskriminierungspolitik.
Mit der Ausweitung des Merkmalkatalogs im Amsterdamer Vertrag wurden die Kerndimensionen von Managing Diversity-Konzepten zum zentralen rechtlichen Schutzbereich der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien erklärt. Das AGG hat diesen europäischen Diversity-Ansatz grundsätzlich übernommen und auf eine Hierarchisierung der Diskriminierungsmerkmale verzichtet. Die arbeitsrechtlichen Anforderungen des AGG werden dabei vielen Unternehmen Anlass dazu geben, den gesetzlichen Antidiskriminierungsauftrag durch ein proaktives Managing Diversity positiv zu wenden.
- Andreas Merx gibt einen Überblick über die vielfältigen Möglichkeiten, die mit einem Perspektivenwechsel von einer Zielgruppenpolitik mit Minderheitenansatz zu zielgruppenübergreifenden Diversity-Ansätzen verbunden sind.
- Michael Stuber erläutert, wie Managing Diversity Unternehmen bei der Erfüllung arbeitsrechtlicher Antidiskriminierungsbestimmungen unterstützt und sie langfristig durch eine verbesserte Gestaltung personaler Vielfalt ihre Marktchancen und Gewinn verbessern können.
- Wie die Umsetzung des AGG und die Verbindung zu Diversity-Ansätzen in der homosexuellen Community diskutiert werden, beleuchtet Renate Rampf.
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