Diskriminierung bestimmt weiterhin die gesellschaftliche Realität, wird aber keineswegs unangetastet gelassen und einfach hingenommen. Auf vielen Ebenen, von der Politik über die Rechtsprechung bis zu zvilgeselschaftlichen Initiativen in den unterschiedlichsten Institutionen, wird Diskriminierung als Problem erkannt und gegen sie vorgegangen.
In der Anti-Diskriminierungsarbeit ist deutlich geworden, dass es nicht ausreicht, bei den diskriminierenden Einstellungen und Grundhaltungen anzusetzen, die den Menschen bewusst sind. Angegangen mss ebenfalls gegen diejenigen institutionellen Rahmenbedingungen, die zwar oberflächlich neutral erscheinen, aber deren Regeln, Routinen, und Strukturen systematisch bestimmte Bevölkerungsgruppen benachteiligen und ausgrenzen.
Auch hat die bisherige Anti-Diskriminierungsarbeit gezeigt, dass Chancengleichheit für diskriminierte Personengruppen besser erreicht werden kann, wenn diese Gruppen in spezieller Weise gefördert oder bevorzugt werden, denn dies ist oft notwendig, um deren schlechtere Ausgangslage wett zu machen. Zu betonen ist, dass die auszugleichenden Defizite nicht in den Gruppen und ihren Individuen liegen, sondern in ihrem durch Diskriminierung herabgesetzten Status und Aktionsradius.
Spezifische Fördermaßnahmen für bestimmte, diskriminierte Gruppen wurden zunächst in den USA unter der Bezeichnung „affirmative action“ eingeführt und werden auf Deutsch als „Positive Maßnahmen“ bezeichnet. Verstärkt zu diskutieren ist, wie in der Anti-Diskriminierungsarbeit von einzelnen Initiativen zugunsten spezifischer Gruppen zu mehr flächendeckenden und verbindlichen Ansätzen gefunden werden kann, die allen diskriminierten Gruppen zugute kommen und auch die Hierarchien innerhalb der Gruppen und zwischen ihnen abbauen.