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Forschungsprojekt an der FU

 
 
 
Realität der Diskriminierung - FORSCHUNGSPROJEKT
Forschungsprojekts an der FU Berlin am Fachbereich Rechtswissenschaft im Rahmen des Progress Programms der Europäischen Union

Auch nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im Jahr 2006 bleiben viele Fragen im Bereich des Antidiskriminierungsrechts in Deutschland offen. Welche Diskriminierungsmuster bestehen in Deutschland tatsächlich? In welchen Lebensbereichen treten Diskriminierungen auf? Welche Personen sind wie häufig von Diskriminierungen betroffen? Wie häufig werden in den verschiedenen Gerichtszweigen Fälle mit AGG-Bezug behandelt? Angesichts der beschränkten Datenlage basieren Diskussionen über solche Fragen oft auf Behauptungen und Vermutungen, nicht aber auf empirischen Fakten.

Das Forschungsprojekt

Zur Erforschung der gesellschaftlichen Realität von Diskriminierung führt das Institut für Rechtssoziologie und Rechtstatsachenforschung an der Freien Universität Berlin unter der Leitung von Prof. Dr. Hubert Rottleuthner zusammen mit Prof. Dr. Matthias Mahlmann (Rechtswissenschaftliches Institut der Universität Zürich) eine empirische Studie zu dem Thema "Realität der Diskriminierung in Deutschland - Vermutungen und Fakten" durch. Das Forschungsprojekt wird von der Europäischen Kommission im Rahmen des PROGRESS Programms, dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der Freien Universität Berlin gefördert.

Ziel des Forschungsprojekts ist es, für verschiedene Sozialbereiche ein realistisches Bild der Arten und Häufigkeit von Diskriminierungen und Diskriminierungsmustern zu ermitteln.

Befragungen

Um die Situation in Deutschland möglichst wirklichkeitsnah zu erfassen, wird nicht nur die Rechtsprechung zum Antidiskriminierungsrecht ausgewertet, sondern es werden RichterInnen, RechtsanwältInnen, Antidiskriminierungsstellen und Verbände zu ihren Erfahrungen mit Diskriminierungsfällen befragt.

Dabei soll die Befragung der Richterinnen und Richter aufzeigen, welche ersten Erfahrungen an den Gerichten mit dem AGG gemacht wurden und welche Aufschlüsse diese Erfahrungen über bestehende Problemlagen erlauben.

Die Erfahrungen von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie von Antidiskriminierungsstellen und Verbänden in der täglichen Beratungspraxis sind besonders wichtig, da vermutlich nur eine geringe Anzahl von Diskriminierungsfällen auch tatsächlich zu Gerichtsverfahren führt.

Diskriminierungsfall melden

Benachteiligungen aufgrund von Alter, Behinderung, Geschlecht, Hautfarbe und ethnischer Herkunft sowie sexueller Identität sind gesellschaftliche Realität. Die unterschiedlichen Arten und Häufigkeiten von Diskriminierung sind jedoch bislang wenig untersucht. Ziel der Projekts ist es, diesen Forschungsstand zu verbessern und dadurch die Informationsgrundlage für zukünftige rechtspolitische Diskussionen zu erweitern. Die Ergebnisse sollen zur Sensibilisierung gegenüber diskriminierenden Verhaltensmustern und zu deren Abbau beitragen.

Auf der Website Diskriminierung-in-Deutschland können Fälle eigener oder bekannter Diskriminierungen berichtet werden.


Diskriminierungsfälle können hier gemeldet werden: zum Formular.

Februar 2010

Der Abschlussbericht erscheint im Frühjahr 2010.