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BEITRÄGE

Drei Jahre Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): eine Zwischenbilanz
von Rainer Nickel (weiter)

Drei Jahre Antidiskriminierungsstelle des Bundes – Bestandsaufnahme und Reformvorschläge
von Banu Bambal (weiter)

Europa als Wertegemeinschaft: Stand und Entwicklung des europäischen Gleichbehandlungsrechts
von Alexander Klose (weiter)

Die Anwendung des AGG in der betrieblichen Praxis
von Sibylle Raasch und Daniela Rastetter (weiter)

Neue Ohrfeigen für das AGG – Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland
von Nils Pagels (weiter)

Schiedsrichter bitte!
von Henning Wüst (weiter)

Gleichbehandlungsrecht und Chancengleichheit – das AGG in der rechtspolitischen Diskussion
von Michael Wrase (weiter)

Das AGG in der Diskussion
von Manfred Bruns (weiter)

Grundrechte - Richtlinien - AGG
von Christine Zauper (weiter)

Ein Jahr AGG
Interview mit Banu Bambal (weiter)

Warum es gut ist, dass Deutschland ein Anti- diskriminierungsgesetz hat
10 Thesen von Andreas Merx (weiter)

DOSSIER Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
Das AGG ist seit August 2006 in Kraft. Nun muss es den Praxistest bestehen. Ein Dossier über Theorie und Praxis des AGG. (weiter)

 
 
Diversity in Politik & Gesellschaft
Viel Zustimmung, aber auch harsche Kritik fand die Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien in nationales Recht. Der rot-grüne Gesetzentwurf wurde schließlich von der großen Koalition – mit Abstrichen – übernommen und trat im August 2006 als „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz“ (AGG) in Kraft.

Kritiker des Gesetzes - vor allem  aus der Wirtschaft und der Rechtswissenschaft – wetterten über Einschränkung der Privatautonomie und Vertragsfreiheit und ausufernde Bürokratie, die kleinere und mittlere Unternehmen in die Kniee zwingen würden, und sahen eine Klagewelle mit enormen Schadensersatzsummen voraus.

Auch viele Befürworter kritisieren die vielen handwerklichen Mängel des Gesetzes, erwarten aber, dass im Laufe der Jahre Gerichtsentscheidungen – der nationalen Gerichte oder des Europäischen Gerichtshofs als letzter Instanz – die Grundlagen für einen entkrampfteren Umgang und mehr Rechtssicherheit für alle Parteien schaffen werden.

Eine sachlichere Diskussion über die Schwächen des Gesetzes, seine Möglichkeiten und seine Grenzen ist angezeigt. Wir begleiten an dieser Stelle diese Diskussion mit Beiträgen aus verschiedenen Perspektiven.